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Treppenlift-Zuschuss von der Krankenkasse

Online Angebot für die Pflegekasse anfordern

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Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Zuschusses für einen Treppenlift bei Ihrer Pflegekasse. Egal ob bei einem neuen oder gebrauchten. Ein Treppenlift kann das Leben enorm erleichtern, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Ein solches Hilfsmittel ermöglicht mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität im eigenen Zuhause. Die Anschaffung eines Treppenlifts ist jedoch oft mit hohen Kosten verbunden. Glücklicherweise gibt es für diese Fälle einen Treppenlift Zuschuss, der von den Pflegekassen gewährt wird. In diesem Artikel informieren wir Sie über die Voraussetzungen, die Zuschusshöhe, die Antragstellung und weitere Zuschussmöglichkeiten.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Um den Zuschuss für einen Treppenlift zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Um den Zuschuss von bis zu 4.000€ für den Einbau eines Treppenlifts zu erhalten, benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Der Pflegegrad dokumentiert Ihre Hilfebedürftigkeit im Alltag und ist Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse.

  1. Beantragung des Pflegegrades: Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, müssen Sie diesen zunächst bei Ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen. Der Pflegegrad wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei privat Versicherten durch den Medizinischen Dienst Medicproof festgelegt. Die Dauer des Antragsverfahrens kann je nach Fall unterschiedlich sein, beträgt jedoch in der Regel bis zu 25 Tage.
  2. Voraussetzungen für einen Pflegegrad: Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört insbesondere, dass eine dauerhafte und erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten besteht. Diese Beeinträchtigung muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
  3. Antragstellung und Begutachtung: Der Antrag auf einen Pflegegrad erfolgt schriftlich bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Nach der Antragstellung wird ein Gutachter des MDK oder Medicproof den Antrag prüfen und anhand der individuellen Situation einen Pflegegrad festlegen.
  4. Zuschuss für den Treppenlift: Sobald der Pflegegrad festgelegt wurde, ist der Weg für den Zuschuss für den Treppenlift frei. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Genehmigung durch die Pflegekasse. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden und kann auch für gebrauchte Treppenlifte beantragt werden.

Zuschusshöhe der Pflegekasse

Bei Vorliegen eines Pflegegrades erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds. Dieser Zuschuss gilt pro pflegebedürftige Person und kann auch für mehrere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Im Folgenden erläutern wir einige Beispiele, um die Zuschusshöhe bei verschiedenen Situationen zu verdeutlichen.

  • Zwei Pflegegradberechtigte in einem Haushalt: Wenn in einem Haushalt zwei Personen mit Pflegegrad leben, kann jede Person einen Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragen. In diesem Fall stehen insgesamt bis zu 8.000 € an Zuschüssen zur Verfügung. Dies gilt auch, wenn beide Personen gemeinsam einen Treppenlift nutzen möchten. Die Kombination der Zuschüsse kann dazu beitragen, die Kosten für den Einbau des Treppenlifts zu minimieren oder sogar vollständig zu decken.
  • Wohngemeinschaft mit mehreren Pflegegrad-Inhabern: In einer Wohngemeinschaft, in der mehrere Personen mit Pflegegrad leben, kann ebenfalls jeder Bewohner einen Zuschuss von bis zu 4.000 € beantragen. Die Gesamtsumme der Zuschüsse hängt von der Anzahl der pflegebedürftigen Personen in der Wohngemeinschaft ab. Wenn beispielsweise drei Personen in der Wohngemeinschaft einen Pflegegrad haben, stehen insgesamt bis zu 12.000 € an Zuschüssen zur Verfügung. Diese können für den Einbau eines Treppenlifts oder andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen genutzt werden.
  • Aufteilung des Zuschusses auf mehrere Maßnahmen: Der Zuschuss von bis zu 4.000 € pro pflegebedürftige Person kann auch auf mehrere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen aufgeteilt werden. Wenn beispielsweise neben dem Treppenlift noch weitere Umbaumaßnahmen geplant sind, wie die Installation eines barrierefreien Badezimmers, kann der Zuschuss entsprechend auf diese Maßnahmen verteilt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Gesamtzuschuss von 4.000 € pro Person nicht überschritten werden darf.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe des Zuschusses von der individuellen Situation und den jeweiligen Fördervoraussetzungen abhängig ist. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche finanzielle Förderung für den Einbau eines Treppenlifts zu erhalten.

Dauer des Antrags

Die Bearbeitungszeit für die Pflegegradbeantragung kann variieren, in der Regel erhalten Sie jedoch innerhalb von 5 Wochen eine Entscheidung.

Dauer bis zur Auszahlung:

Nach Bewilligung des Pflegegrades und der Beantragung des Zuschusses kann es 4-6 Wochen dauern, bis der Zuschuss ausgezahlt wird.

Rückzahlung

Der Zuschuss muss in der Regel nicht zurückbezahlt werden, es sei denn, der Treppenlift wird innerhalb einer bestimmten Frist wieder entfernt.

Gebrauchte Lifte

Auch für gebrauchte Treppenlifte können Sie den Zuschuss erhalten, sofern der Lift den Anforderungen entspricht und fachgerecht installiert wird.

Machbarkeit prüfen - Treppenlift Zuschuss

Machbarkeit prüfen / Angebot für die Pflegekasse

Sie benötigen ein schriftliches Angebot für Ihre Pflegekasse oder möchten herausfinden, ob ein Treppenlift bei Ihnen installiert werden kann? Schicken Sie uns einfach aussagekräftige Fotos Ihrer Treppe über unseren Bilder-Upload-Manager zu. Wir überprüfen die Machbarkeit des Projekts und senden Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung. Sie können im Upload-Manager auch angeben, ob Sie ein Angebot für die Pflegekasse wünschen.

Zuschuss beantragen
So ist der Ablauf

01

Pflegegrad beantragen

Stellen Sie sicher, dass Sie oder die betroffene Person einen anerkannten Pflegegrad haben. Falls noch nicht geschehen, beantragen Sie diesen bei der zuständigen Pflegekasse.

Zuschuss Treppenlift - Pflegegrad

02

Kostenvoranschlag einholen

Fordern Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag bei uns an. Hierzu können Sie einfach unser Angebotsformular nutzen und direkt das Angebot anfordern. 

Zuschuss Treppenlift - Kostenvoranschlag

03

Antrag auf Zuschuss stellen

Reichen Sie den Antrag auf den Zuschuss für den Treppenlift bei Ihrer Pflegekasse ein. Fügen Sie dem Antrag den Kostenvoranschlag und gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen bei.

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04

Genehmigung abwarten

Warten Sie auf die Entscheidung der Pflegekasse. Die Bearbeitungszeit kann variieren. Bei einer Genehmigung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der die Höhe des Zuschusses und weitere Informationen enthält.

05

Treppenlift einbauen

Beauftragen Sie Pflanz-Homelift mit dem Einbau des gewünschten Treppenlifts. Nach erfolgreicher Fertigstellung der Installation durch uns, reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein.

Zuschuss Treppenlift / Einbau

06

Zuschuss erhalten

Die Pflegekasse überweist den bewilligten Zuschuss direkt auf Ihr Konto. Beachten Sie, dass Sie eventuell einen Eigenanteil tragen müssen, falls der Zuschuss die Gesamtkosten des Treppenlifts nicht vollständig deckt.

Zuschuss Treppenlift / Auszahlung

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe des Zuschusses von der individuellen Situation und den jeweiligen Fördervoraussetzungen abhängig ist. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche finanzielle Förderung für den Einbau eines Treppenlifts zu erhalten.

Von wem kommt der Zuschuss?

Der Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts kommt in der Regel von der Pflegekasse, nicht von der Krankenkasse. Obwohl beide Institutionen miteinander verbunden sind, gibt es einige Unterschiede in ihren Funktionen und Zuständigkeiten.

Pflegekasse

Die Pflegekasse ist für Leistungen zuständig, die im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit einer Person stehen. Hierzu zählen unter anderem die Pflegegeldleistungen, Sachleistungen für die häusliche Pflege und auch Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie beispielsweise den Einbau eines Treppenlifts. Jede gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, eine eigene Pflegekasse zu führen. In den meisten Fällen ist die Pflegekasse bei der gleichen Institution angesiedelt wie die Krankenkasse, bei der man versichert ist.

Krankenkasse

Die Krankenkasse ist für Leistungen zuständig, die im Zusammenhang mit der Gesundheit und der medizinischen Versorgung einer Person stehen. Dazu gehören beispielsweise die Kostenübernahme für Arztbesuche, Medikamente, Therapien oder Hilfsmittel, die der medizinischen Versorgung dienen. Die Krankenkasse ist in der Regel nicht für die Finanzierung von Maßnahmen zuständig, die der Verbesserung des häuslichen Umfelds dienen, wie der Einbau eines Treppenlifts.

Welche Pflegekassen gewähren den Treppenlift Zuschuss?

Hier finden Sie einige deutsche Krankenkassen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für den Kauf eines Treppenlifts gewähren können:

Techniker Krankenkasse
IKK classic
AOK
BKK
Knappschaft
DAK
BIG
Barmer

Weitere Zuschussmöglichkeiten

Neben dem Zuschuss von den Pflegekassen gibt es noch weitere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für den Einbau eines Treppenlifts zu erhalten. Hier stellen wir Ihnen einige alternative Fördermöglichkeiten vor:

KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für den barrierefreien Umbau von Wohnraum an, zu denen auch der Einbau eines Treppenlifts zählen kann. Hier sind einige Details zu den Förderprogrammen:

KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“: Diese Förderung unterstützt Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Wohnraum von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung. Der Einbau eines Treppenlifts kann hierbei gefördert werden. Es können bis zu 10% der förderfähigen Kosten (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit) als Zuschuss gewährt werden.

KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen und Sanieren“: Auch im Rahmen dieser Förderung können Maßnahmen zur Barrierereduzierung gefördert werden. Der Einbau eines Treppenlifts kann hierbei ebenfalls in bestimmten Fällen gefördert werden.

KfW-Förderung „Pflege“: Diese Förderung richtet sich an Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Der Einbau eines Treppenlifts kann im Rahmen dieser Förderung gefördert werden, wenn er zur Verbesserung der Pflegesituation beiträgt.

Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die KfW-Förderprogramme können je nach Programm und Einzelfall unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld genau zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung zu suchen.

KfW Fördermöglichkeiten

Regionale Förderprogramme

Regionale Förderprogramme für den Kauf eines Treppenlifts können von Kommunen, Städten oder Ländern angeboten werden. Hier sind einige Beispiele für regionale Förderprogramme:

Barrierefreies Wohnen: Einige Städte und Kommunen bieten Förderprogramme für barrierefreies Wohnen an, die auch den Kauf und Einbau eines Treppenlifts beinhalten können. Hierbei können Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen gewährt werden.

Wohnraumanpassung: In einigen Regionen gibt es auch spezielle Förderprogramme für die Anpassung von Wohnräumen, die auch den Kauf eines Treppenlifts umfassen können. Auch hier können Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen gewährt werden.

Seniorenförderung: Einige Länder oder Kommunen haben spezielle Förderprogramme für Senioren, die auch den Kauf von Treppenliften umfassen können. Hierbei können ebenfalls Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen gewährt werden.

Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für regionale Förderprogramme können je nach Region und Förderprogramm unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld genau zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung zu suchen.

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft

In der Regel übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten für Hilfsmittel, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich sind, um die Arbeit wieder aufnehmen zu können oder um die Mobilität zu verbessern. Wenn ein Arbeitsunfall dazu führt, dass der betroffene Mitarbeiter aufgrund von körperlichen Einschränkungen Schwierigkeiten hat, Treppen zu steigen, kann die Berufsgenossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für einen Treppenlift gewähren.
Dabei müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die nachgewiesene Notwendigkeit des Lifts durch ein ärztliches Gutachten. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen können je nach Einzelfall und Berufsgenossenschaft unterschiedlich sein, weshalb es wichtig ist, sich im Vorfeld genau zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung von einem Fachanwalt oder einem Berater der Berufsgenossenschaft in Anspruch zu nehmen.

Wohlfahrtsverbände

Wohlfahrtsverbände wie zum Beispiel der Sozialverband VdK oder die Caritas können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung für den Kauf eines Treppenlifts gewähren. Dabei müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Bedürftigkeit: Die finanzielle Unterstützung durch Wohlfahrtsverbände richtet sich in der Regel an Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Altersarmut in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Notwendigkeit: Der Treppenlift muss aus medizinischen Gründen notwendig sein, um eine eingeschränkte Mobilität zu kompensieren.

Eigenanteil: In der Regel wird nur ein Teil der Kosten für den Treppenlift übernommen. Der Antragsteller muss also einen Eigenanteil tragen.

Nachweis: Der Bedarf des Treppenlifts muss durch ein ärztliches Attest oder eine ähnliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen können je nach Wohlfahrtsverband unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld genau zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Antragstellung zu suchen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Steuern sparen

Unter Umständen können die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei ist es wichtig, dass der Treppenlift aufgrund einer ärztlichen Verordnung oder eines Bescheids des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) installiert wurde. In diesem Fall können Sie einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückbekommen.

Sozialämter

In bestimmten Fällen kann das zuständige Sozialamt einen Zuschuss zur Anschaffung eines Treppenlifts gewähren. Dies ist meist abhängig von der individuellen finanziellen Situation und dem Grad der Behinderung.

Pflanz-Homelift

Fazit: Treppenlift Zuschuss – Entlastung im Alltag und finanzielle Unterstützung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Zuschuss für Treppenlifte eine bedeutende finanzielle Unterstützung darstellt, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Pflegebedarf im Alltag zu entlasten. Mit einem anerkannten Pflegegrad können Betroffene bei ihrer zuständigen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000€ pro Maßnahme beantragen.

Der Antragsprozess gliedert sich in mehrere Schritte, beginnend mit der Beantragung des Pflegegrades, dem Einholen eines Kostenvoranschlags für den Treppenlift und der Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger. Nach Genehmigung des Zuschusses kann der Treppenlift eingebaut werden, und die Lebensqualität der betroffenen Person wird durch die verbesserte Mobilität im eigenen Zuhause spürbar erhöht.

Wichtig ist, sich frühzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren, um den gesamten Prozess reibungslos zu gestalten.