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Zuschuss der Pflegekasse

Voraussetzungen und Antrag

Zuschuss von der Pflegekasse

Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse

Ein Treppenlift dient der Sicherheit, Selbstständigkeit und Mobilität im eigenen Zuhause. Dennoch stellt sich für viele Betroffene und Angehörige die berechtigte Frage nach den Kosten.
Die Pflegekasse unterstützt den Einbau eines Treppenlifts im Rahmen sogenannter wohnumfeldverbessernder Maßnahmen mit einem Zuschuss von 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person im Haushalt, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

Zuschuss von der Pflegekasse

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Der Zuschuss ist an klare Voraussetzungen geknüpft, die in vielen Fällen erfüllt sind.

Voraussetzungen im Überblick:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vor
  • Der Treppenlift dient der Verbesserung des Wohnumfelds
  • Die Maßnahme erhöht die Selbstständigkeit oder Sicherheit
  • Der Antrag wird vor dem Kauf oder Einbau gestellt

Der Zuschuss bezieht sich auf die pflegebedürftige Person, kommt jedoch dem gesamten Haushalt zugute, da das Wohnumfeld insgesamt sicherer wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse übernimmt 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im selben Haushalt, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen.

Beispiele:

  • 1 Person mit Pflegegrad → bis zu 4.180 €
  • 2 Personen mit Pflegegrad → bis zu 8.360 €
  • Mehrpersonenhaushalt oder Pflege-WG → bis zu 16.720 €

Der Zuschuss richtet sich nach den tatsächlichen Kosten der Maßnahme. In einzelnen Fällen kann ein Treppenlift dadurch vollständig finanziert werden.

So stellen Sie den Antrag – Schritt für Schritt

01

Pflegegrad beantragen

Stellen Sie sicher, dass Sie oder die betroffene Person einen anerkannten Pflegegrad haben. Falls noch nicht geschehen, beantragen Sie diesen bei der zuständigen Pflegekasse.

02

Kostenvoranschlag einholen

Fordern Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag bei uns an. Hierzu können Sie einfach unser Angebotsformular nutzen und direkt das Angebot anfordern. 

03

Antrag auf Zuschuss stellen

Reichen Sie den Antrag auf den Zuschuss für den Treppenlift bei Ihrer Pflegekasse ein. Fügen Sie dem Antrag den Kostenvoranschlag und gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen bei.

Genehmigung abwarten

Warten Sie auf die Entscheidung der Pflegekasse. Die Bearbeitungszeit kann variieren. Bei einer Genehmigung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der die Höhe des Zuschusses und weitere Informationen enthält.

04

Einbau

Beauftragen Sie Pflanz-Homelift mit dem Einbau des passenden Treppenlifts. Nach dem fachgerechten Abschluss der Montage erhalten Sie die Rechnung, die Sie anschließend bei Ihrer Pflegekasse zur Kostenerstattung einreichen.

05

Zuschuss erhalten

Die Pflegekasse überweist den bewilligten Zuschuss direkt auf Ihr Konto. Beachten Sie, dass Sie eventuell einen Eigenanteil tragen müssen, falls der Zuschuss die Gesamtkosten des Treppenlifts nicht vollständig deckt.

Hinweis

Weitere Förder- und Zuschussmöglichkeiten finden Sie auf der Seite „Treppenlift-Zuschuss“.

Zuschuss realistisch einplanen

Der Zuschuss der Pflegekasse kann einen großen Teil der Kosten für einen Treppenlift abdecken. Voraussetzung ist, dass der Antrag korrekt und rechtzeitig gestellt wird.
Wer sich frühzeitig informiert und strukturiert vorgeht, schafft eine solide finanzielle Grundlage für mehr Sicherheit und Mobilität im eigenen Zuhause.

Kosten & Förderung

Weitere Themen im Überblick

Kostenvergleich Gerade vs. Kurve

Was kostet ein Treppenlift wirklich?