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Treppenlift Zuschuß

Erhalten Sie einen Zuschuß von ihrer Pflegekasse

Treppenlift Zuschuss

Der Kauf eines Treppenlifts kann mit hohen Geräte- und Montagekosten verbunden sein. Erfreulicherweise ist es möglich einen Teil dieser Kosten von der Krankenkasse/Pflegekasse erstattet zu bekommen.

Das bedeutet Sie können bis zu 4.000 € Zuschuss erhalten!

Aufgrund unserer Erfahrungen im Umgang mit den Krankenkassen unterstützen wir Sie natürlich sehr gerne und kostenlos bei der Beantragung des Zuschusses für Ihren Treppenlift oder Ihre Rollstuhlhebebühne!

Servicetelefon: 06694 7050

Welche Förderung bzw. Bezuschussung eines Treppenliftes gibt es?

Nach § 40 SGB XI hat jeder Pflegebedürftige zunächst das Recht, über seine Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SBG XI) zu beantragen, wenn dadurch die häusliche Pflege bzw. eine selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglicht oder erleichtert wird. Hierunter fällt als Maßnahme auch der Kauf und Einbau eines Treppenliftes.

Sollte diese Variante nicht greifen, weil Sie zeitgleich bereits eine andere Maßnahme zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes umsetzen, besteht bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die Möglichkeit auf eine zinsgünstige Finanzierung. Hierzu hat die KfW ein Programm (Programmnummer-159-„Altersgerecht Umbauen“) zur Reduzierung oder Beseitigung von Barrieren im Wohnumfeld aufgelegt.

Alternativ und je nach Einzelfall sollten die Anspruchsvoraussetzungen auf Förderungen bei anderen Versorgungsämtern oder Berufsgenossenschaften geprüft werden.

Gegebenenfalls bieten auch Kommunen und Länder Förderprogramme zum Abbau von Barrieren im privaten Wohnumfeld an.

Sollten Sie für einen nahestehenden Verwandten in eine Liftanlage investieren, ist es ratsam, sich vorab von einem Steuerberater oder Ihrem Ansprechpartner bei Ihrem zuständigen Finanzamt über die steuerliche Absetzbarkeit dieser Sonderaufwendung beraten zu lassen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können von der Pflegekasse bis zu einer Höhe von 4.000€ je Pflegebedürftigen bezuschusst werden.

Leben z.B. vier Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft kann der Zuschuss von jedem Pflegebedürftigen beantragt werden, so dass maximal 16.000-€ je Maßnahme gewährt werden können. Der Gesamtbetrag von 16.000-€ erhöht sich auch dann nicht weiter, wenn mehr als vier Anspruchsberechtigte in einer Gemeinschaft wohnen. Der Anspruch wird dann anteilig aufgeteilt (§40, SGB XI).

 

Was muss ich tun?

Um einen finanziellen Zuschuss zu bekommen reicht In der Regel ein formloser Antrag auf eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (gemäß § 40 SGB XI) bei der zuständigen Krankenkasse/Pflegekasse. Begründen Sie in diesem, warum diese Maßnahme, z.B. der Kauf und Einbau eines Treppenliftes, für Sie notwendig ist. Hierzu beziehen Sie sich auf Ihr Pflegegrad (Früher Pflegestufe), Ihrem Krankheitsbild und auf Ihre persönliche Wohnsituation. Legen Sie auch eine Kopie eines Angebotes zum Erwerb eines Treppenliftes bei.

Haben Sie noch keinen Pflegegrad beantragt? Tun Sie dies gleichzeitig.
Die Anerkennung eines Pflegegrades ist eine Voraussetzung für die Gewährung des Pflegekassenzuschusses.

Wichtig ist, dass die Beantragung des Pflegegrades und des Zuschusses vor Beginn des Einbaus eines Treppenlifts erfolgt.

Die Pflegekassen sind bemüht und nunmehr auch per Gesetz angehalten, spätestens innerhalb von 14 Tagen auf Ihren Antrag zu reagieren. Der beauftragte Medizinische Dienst der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse wird Ihre persönliche Situation zu Hause prüfen und eine Entscheidung auf die Notwendigkeit des Einbaus eines Treppenliftes treffen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Treppenlift-Zertifikat Acorn